Allgemeine Verkaufs- und Lieferungsbedingungen
der LECO Instrumente GmbH

 

1. Vertragsabschluss

Unsere Lieferungen erfolgen ausschließlich auf Grund der nachstehenden Bedingungen. Einkaufsbedingungen des Auftraggebers werden hiermit ausdrücklich widersprochen. Einkaufsbedingungen verpflichten uns auch dann nicht, wenn wir ihnen nicht noch einmal bei Vertragsabschluss widersprechen. Angebote sind stets freibleibend, soweit sie nicht befristet sind. Unsere allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen sind stets Bestandteil unserer schriftlichen Angebote. Nebenabreden sowie zusätzliche oder besondere Vereinbarungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.


2. Lieferzeit

Die angegebenen Lieferzeiten sind unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als bindend bezeichnet sind, und beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung.
Kann die Lieferfrist von uns infolge von höherer Gewalt nicht eingehalten werden, wozu z.B. auch Kriegsfall und Mobilmachung, innere Unruhen, Naturkatastrophen, Beschlagnahmungen, Streiks, Aussperrungen, Materialmangel, unvorhergesehene Betriebsstörungen, Verzögerungen bei der Beförderung und Importbeschränkungen gehören, so kann der Besteller hieraus keine Rechte ableiten. Die Lieferfrist wird in solchen Fällen angemessen verlängert. Haben die Ereignisse ein erhebliches Ausmaß, so sind wir zum Rücktritt berechtigt, ohne dass der Besteller deshalb Ansprüche gegen uns erheben kann. Vorstehendes gilt auch dann, wenn solche Ereignisse während eines bereits vorliegenden Verzuges eintreten.


3. Versand

Der Versand erfolgt auf Rechnung des Bestellers. Transportweg und Transportmittel bestimmen wir nach unserem Ermessen, soweit der Besteller nichts Besonderes anordnet.


4. Gefahrtragung

Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Käufer über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.


5. Preise

Die Preise verstehen sich, wenn nicht ausdrücklich vereinbart, ab Lager ausschließlich der Verpackungs- und Versicherungskosten. Verpackung wird nicht zurückgenommen. Sofern der Bestellwert unter 200,- EUR netto liegt, berechnen wir einen Mindermengenzuschlag in Höhe von 25,- EUR netto.


6. Zahlung

Unsere Rechnungen sind, ungeachtet der Tatsache, ob die Lieferung bereits eingegangen ist oder nicht, binnen 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar, falls nicht andere Zahlungsbedingungen besonders vereinbart sind. Der Besteller gerät auch ohne Mahnung binnen 30 Tagen nach Rechnungsdatum in Zahlungsverzug.
Dem Besteller steht ein Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht nicht zu, es sei denn, dass die Forderung des Bestellers unstreitig oder rechtskräftig festgestellt ist. Bei Zahlungsverzug behalten wir uns vor, Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB zu berechnen. Falls wir vor oder nach der Auslieferung von einer Verschlechterung in der Zahlungsfähigkeit des Bestellers Kenntnis erhalten, so sind wir berechtigt, Sicherheiten zu verlangen und, falls der Besteller diesem Verlangen nicht entspricht, vom Kaufvertrag zurückzutreten. Wird im Falle einer vereinbarten Teilzahlung eine Rate nicht innerhalb einer Woche nach dem Fälligkeitstage unserem Konto gutgeschrieben, wird der gesamte Restbetrag sofort fällig.


7. Rücklieferungen und Weiterveräußerung

Kosten für evtl. Rücklieferungen gehen zu Lasten des Käufers, es sei denn wir haben die Rücklieferung veranlasst. Grundsätzlich muss das gelieferte Gut an dem vom Besteller genannten Bestimmungsort zur Nutzung verbleiben. Die Angaben darüber ergeben sich u.a. aus den Daten der vom Kunden ausgefüllten „Export Application Form“. Eine Weiterveräußerung des gelieferten Gutes ohne vorherige Genehmigung durch die LECO Instrumente GmbH ist nicht gestattet. Wir behalten uns daher das Recht vor, bei Nichteinhaltung der allgemeinen Exportkontrollvorschriften höhere Instanzen (BAFA, EU Kommission) darüber in Kenntnis zu setzen.


8. Datenschutz

Personenbezogene Daten des Kunden werden nur von uns verarbeitet und genutzt, um Auswertungen zu erstellen und den Kunden über Produkte und Dienstleistungen zu informieren. Sollte der Kunde dies nicht wünschen, kann er seinen Widerspruch jederzeit schriftlich an unsere Adresse richten.


9. Abtretung

Der Besteller kann weder alle noch einzelne Ansprüche in dem Vertrag ohne unsere Zustimmung an Dritte abtreten.


10. Mängel, Rügefristen, Haftungsbeschränkung, Rücktritt

Als Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar. Beanstandungen wegen unvollständiger oder unrichtiger Lieferungen sowie wegen Mängeln der gelieferten Ware sind uns unverzüglich schriftlich spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Ankunft der Lieferung am Bestimmungsort mitzuteilen. Bei Versäumung der Frist gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war.

Bei berechtigten Mängeln haben wir das Wahlrecht zwischen einer Nachbesserung und Ersatzlieferung. Für die Lieferung von Ersatzstücken gelten die gleichen Bedingungen wie für die ursprüngliche Lieferung. Fehlerhafte Teile werden von uns kostenlos ersetzt, soweit derartige Mängel nicht deshalb aufgetreten sind, weil die von uns gelieferten Instrumente nicht ihrem Bestimmungszweck entsprechend genutzt worden sind. Fehlerhafte Instrumente bzw. Teile davon dürfen ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung weder ausgebaut noch an uns zurückgeschickt werden.
Dem Besteller bleibt das Recht vorbehalten, bei Fehlschlagen der Nacherfüllung zu mindern oder nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten. Die Nacherfüllung gilt nach dem zweiten erfolglosen Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Ansprüche des Bestellers auf Schadenersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben, und für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits beruhen. Einer Pflichtverletzung durch uns steht die unseres gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich.
Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Besteller kein Rücktrittsrecht zu. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels, soweit sie nicht vorstehend ausgeschlossen sind, verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns Arglist vorwerfbar ist.


11. Gewährleistungsfrist

Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate.


12. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Begleichung aller unserer Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller behalten wir uns das Eigentum an den gelieferten Gegenständen vor. Bei Zahlungen aus dem Ausland geht das Eigentum erst dann auf den Besteller über, wenn uns der Rechnungsbetrag von unserer Bank gutgeschrieben worden ist. Solange unser Eigentumsvorbehalt besteht, sind Weiterveräußerungen nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr des Bestellers zulässig, bei Zahlungsverzug jedoch nur mit unserer Zustimmung. Alle aus einer Weiterveräußerung entstehenden Forderungen tritt der Besteller an uns zur Sicherung unserer Ansprüche aus der Geschäftsverbindung ab. Soweit diese Sicherung 120 % der Summe unserer noch offenen Rechnungen übersteigt, sind wir auf Verlangen zur Freigabe verpflichtet. Wir bleiben solange zur Einziehung der abgetretenen Forderungen ermächtigt, bis der Besteller seinen vertraglichen Verpflichtungen uns gegenüber vollinhaltlich nachgekommen ist. Der Besteller darf die gelieferten Gegenstände weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen. Er hat uns sofort durch Einschreibebrief mitzuteilen, wenn Zugriffe Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände oder auf die abgetretenen Forderungen erfolgen oder drohen. Die Kosten eines Rechtsstreits infolge solcher Pfändungen oder Beschlagnahmungen übernimmt der Besteller.


13. Gültigkeit der Bestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen aus irgendeinem Grunde ungültig sein, so berührt das die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.


14. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Vertragsteile ist Mönchengladbach. Wir sind auch berechtigt, gegen den Besteller an jedem anderen begründeten Gerichtsstand Klage zu erheben. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
Mönchengladbach, Nov 2014


 

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